Im Urlaub besser Selfie

Urlaubszeit ist Reisezeit – und natürlich gehören die obligatorischen Fotos „ich vor der Sehenswürdigkeit etc.“ mit dazu…

Doch aufgepasst: wer einem Passanten die Kamera in die Hand drückt und diesen bittet ein Foto zu machen, der gibt auch gleich die Nutzungsrechte aus der (eigenen) Hand. Denn prinzipiell kann der „Auslöserdrücker“, der damit gleichsam Urheber wird, jegliche Verwendung des Bildes untersagen (siehe Paragraph 15 UrhG) – und dies auch nachträglich.

Also, wer auch selbst auf einem Bild sein möchte, besser per Selbst-/Fernauslöser fotografieren oder mit dem Smartphone einfach ein Selfie schießen…